Umweltbüro Herz


Umweltbüro Dr. Herz

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Bis Ende der 1960er Jahre wurde Parkett häufig mit in organischen Lösemitteln gelöstem Steinkohleteerpech verklebt.
Steinkohleteer-Produkte enthalten jedoch PAK. Seit Beginn der 1970er sind diese Klebstoffe durch Kunstharzklebstoffe ersetzt, die nicht schwarz gefärbt sind. Nur in gewerblichen Räumen wie Werkstätten ist der Einsatz der steinkohleteerhaltigen Klebstoffe, Vorstriche und Pappen noch lang eingesetzt worden. 1991 trat die Teerölverordnung in Kraft (Beschränkung bzw. Verbot des Einsatzes von teerölhaltigen Holzschutzmitteln).

PAK sind eine Gruppe von mehreren hundert Einzelverbindungen, die bei der Erhitzung bzw. Verbrennung von organischem Material unter Sauerstoffmangel entstehen.
Wichtige Vertreter hiervon sind z.B. Naphthalin, Acenaphthen, Phenanthren, Benzo(a)pyren, Benzofluoranthren.
Quellen für PAK in der Umwelt sind der Autoverkehr, Heizungsanlagen, Brände und viele industrielle Prozesse. In hohen Konzentrationen sind PAK in den unter Verwendung von Steinkohlenteer hergestellten Produkten wie Teerklebern, Asphalt-Fußbodenplatten und Carbolineen enthalten.
Bitumen, das durch schonende Aufbereitung von Erdöl entsteht, enthält nur geringe Mengen an PAK.

Bei Vorhandensein von teerhaltigen Produkten in Innenräumen kann es durch leichter flüchtige Teerbestandteile und gasförmig vorliegende PAK (z.B. Naphthalin) zu erheblichen Geruchsbeeinträchtigungen kommen. In der Raumluft liegen die PAK sowohl gasförmig als auch an Staubpartikel gebunden vor.

Richtwerte
In der 1998 vom Umweltbundesamt herausgegebenen Presse-Information „Empfehlungen zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Wohnungen mit Parkettböden“ sollte ein Parkettkleber auf den Gehalt an Benzo(a)pyren (BaP), dem wichtigsten PAK, untersucht werden. Übersteigt der BaP-Gehalt 10 mg/kg, so sollte der Hausstaub überprüft werden. Übersteigt der BAP-Gehalt dort 10 mg/kg, so werden kurzfristige Maßnahmen zur Minimierung der Belastung empfohlen.

Raumluftmessungen:
Zur Bewertung des krebserzeugenden Potentials PAK-belasteter Innenraumluft wurde vom Bremer Umweltinstitut die Berechnung einer kanzerogenen Äquivalenzsumme (KEsum) entwickelt (Zorn et al., Proceedings Indoor Air 2005). Zur Berechnung werden die sogenannten Toxizitäts-Äquivalenzfaktoren (TEF) für die 16 EPA-PAK mit den gemessenen PAK-Konzentrationen in der Luft multipliziert und die so erhaltenen Produkte aufsummiert (KEsum).

Richtwerte für die KEsum zur Beurteilung von PAK-Konzentrationen in der Innenraumluft
(Bremer Umweltinstitut, Proceedings Indoor Air 2005):

KEsum Bewertung
< 2 Vorsorgewert; auch langfristig tolerierbar
2 < KEsum > 10 unter Vorsorgegesichtspunkten ist eine Verminderung der Raumluftbelastung anzustreben
> 10 Interventionswert; ein Nutzungsverzicht wird für den belasteten Bereich empfohlen


Gesundheitliche Wirkung
Zahlreiche Vertreter der PAK verursachen Atemwegsbeschwerden und Kopfschmerzen, sind schleimhaut- und hautreizend, krebserzeugend, erbgutverändernd, fruchtschädigend, immuntoxisch.


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